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   VG Göttingen, 08.06.2017 - 2 B 377/17   

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VG Göttingen, 08.06.2017 - 2 B 377/17 (https://dejure.org/2017,21558)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08.06.2017 - 2 B 377/17 (https://dejure.org/2017,21558)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 2 B 377/17 (https://dejure.org/2017,21558)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005

    Zum Selbsteintrittsrecht eines Mitgliedstaates nach Art 3 Abs 2 S 1 EGV 343/2003

    Auszug aus VG Göttingen, 08.06.2017 - 2 B 377/17
    "Soweit die Antragsteller einwenden, die Antragsgegnerin habe ihr Selbsteintrittsrecht ausgeübt, indem das Bundesamt sie - die Antragsteller - am 28. Mai 2013 persönlich zu ihren Asylgründen insgesamt und nicht nur zu ihrem Reiseweg angehört habe und damit in eine sachliche Prüfung des (weiteren) Asylantrags vom 23. Mai 2013 eingetreten sei, hat die Kammer zu dieser Frage in ihrem Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 A 652/12 -, zit. nach juris Rn. 26, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen VGH (Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, S. 467 f.) bereits entschieden, dass eine - wie im vorliegenden Fall - bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringe, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen.
  • VG Göttingen, 11.10.2013 - 2 B 806/13

    Abschiebungsandrohung; Belgien; Dublin-Verfahren; Frist; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Göttingen, 08.06.2017 - 2 B 377/17
    Hieran ist auch in Ansehung der von den Antragstellern zitierten gegenläufigen, ohnehin älteren Rechtsprechung einzelner Verwaltungsgerichte weiter festzuhalten (so schon der dem Prozessbevollmächtigten der Antragsteller und der Antragsgegnerin bekannte Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2013 - 2 B 806/13 -, zit. nach juris Rn. 8).".
  • VG Göttingen, 25.07.2013 - 2 A 652/12

    Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-II-Verordnung; Italien; Wiederaufnahme

    Auszug aus VG Göttingen, 08.06.2017 - 2 B 377/17
    "Soweit die Antragsteller einwenden, die Antragsgegnerin habe ihr Selbsteintrittsrecht ausgeübt, indem das Bundesamt sie - die Antragsteller - am 28. Mai 2013 persönlich zu ihren Asylgründen insgesamt und nicht nur zu ihrem Reiseweg angehört habe und damit in eine sachliche Prüfung des (weiteren) Asylantrags vom 23. Mai 2013 eingetreten sei, hat die Kammer zu dieser Frage in ihrem Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 A 652/12 -, zit. nach juris Rn. 26, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen VGH (Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, S. 467 f.) bereits entschieden, dass eine - wie im vorliegenden Fall - bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringe, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen.
  • VG Cottbus, 05.10.2017 - 5 L 579/17

    Dublin-Verfahren, Zuständigkeit im Rahmen des "Relocation" Programmes - Portugal

    Der aufnehmende Staat im Rahmen des "Relocation" Programmes ist zuständig für die Behandlung des Asylantrages des Umgesiedelten (vgl. VG Göttingen, 08.06.2017, 2 B 377/17).

    Dies kann nichts anderes bedeuten, als dass der aufnehmende Mitgliedstaat für die Behandlung der Asylanträge der aufzunehmenden Migranten zuständig wird (VG Göttingen, Beschluss vom 08. Juni 2017 - 2 B 377/17 -, Rn. 8, juris).

    Folgerichtig verneint die - soweit erkennbar - einhellige deutsche Rechtsprechung auch systemische Mängel des portugiesischen Asylverfahrens (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 07. März 2017 - B 3 S 17.50067 -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 08. Juni 2017 - 2 B 377/17 -, juris; VG Minden, Beschluss vom 13. August 2015 - 10 L 614/15.A -, juris).

  • VG Magdeburg, 10.10.2017 - 9 B 483/17

    Dublin-III-Verfahren; Einstweiliger Antrag gegen Überstellung einer syrischen

    Auch seitens der Rechtsprechung sind ausnahmslos Entscheidungen auffindbar, die - im Widerspruch zu dem insoweit substanzarmen Vorbringen der Antragsteller - die EU-Konformität des portugiesischen Asylsystems annehmen und das Selbsteintrittsrecht Deutschlands verneinen (vgl. u. a. VG Göttingen, Beschl. v. 08.06.2017 - 2 B 377/17 - bereits 2015 VG Minden, Beschl. v. 13.08.2015 - 10 L 614/15.A - beide juris).
  • VG Hamburg, 24.07.2017 - 9 AE 4933/17
    Gemessen hieran sind Anhaltspunkte für das Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens in Portugal bzw. der dortigen Aufnahmebedingungen weder substantiiert dargelegt noch sonst ersichtlich (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 7.3.2017, B 3 S 17.50067, juris; VG Göttingen, Beschl. v. 8.6.2017, 2 B 377/17, juris).
  • VG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 K 16835/17
    vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 6 L 965/17.A -, juris, Rdn. 20 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 5 L 579/17.A -, juris, Rdn. 11 ff.; VG Göttingen, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 2 B 377/17 -, juris, Rdn. 8 ff.
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